Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.1983 - 8 U 22/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3142
OLG Düsseldorf, 28.07.1983 - 8 U 22/83 (https://dejure.org/1983,3142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.1983 - 8 U 22/83 (https://dejure.org/1983,3142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 1983 - 8 U 22/83 (https://dejure.org/1983,3142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 670
  • VersR 1984, 586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 8 U 67/04

    Fehlerhafte operative Behandlung: Auskunftsanspruch des Patienten gegenüber der

    Ein Patient kann von seiner Klinik aufgrund des Behandlungsvertrags nur dann Auskunft über Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist (vgl. dazu Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Rn 8 zu § 261 BGB; Rehborn MDR 2001, 1149; OLG Düsseldorf NJW 1984, 670).
  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1145/03

    Haftung des durch den Zahnarzt hinzugezogenen Anästhesisten bei einem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 U 123/15

    Auskunftsansprüche des mutmaßlichen Opfers einer Denunziation

    Dieses besondere Rechtsverhältnis kann z.B. aus einem Wettbewerbsverstoß (s. BGH a.a.O.), einem Energieversorgungsvertrag (vgl. LG Berlin NJW 1982, 2782), aus der rechtsgeschäftsähnlichen Sonderverbindung zwischen Hausverwaltungsgesellschaft und Mieter (vgl. AG Köln NJW-RR 1989, 269) oder dem Vertragsverhältnis zwischen Krankenhausträger und Patienten (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1984, 670) im Einzelfall hergeleitet werden (vgl. weitere Fälle bei Grüneberg a.a.O.).
  • LG Heidelberg, 19.10.1988 - 3 O 157/88
    Der Krankenhausträger ist Privatpatienten gegenüber im Bedarfsfall verpflichtet, auch Identität und ladungsfähige Anschrift einer Krankenschwester mitzuteilen, die den Patienten unmittelbar nach einer im Krankenhaus durchgeführten Operation betreut hat (i. A. an BGH VersR 1983, 264 = NJW 83, 328; 1983, 690 =NJW 83, 2075; OLG Düsseldorf VersR 1984, 586= NJW 84, 670).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Anspruch des Patienten auf Auskunft über die Person des ihn behandelnden Arztes anerkannt (BGH VersR 1983, 690 = NJW 83, 2075; OLG Düsseldorf NJW 84, 670 = VersR 1984, 586 L; BGH VersR 1983, 264 = NJW 83, 328).

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 8 U 62/02

    Zur Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess

    Das weitergehende Verlangen des Klägers, ihm die ladungsfähigen Personalien des medizinischen und pflegerischen Personals der Klinik mitzuteilen, kann zwar im Einzelfall ebenfalls berechtigt sein (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1984, 670).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2009 - 16 U 257/08

    Auskunft: Anspruch eines Imbissbudeninhabers auf Nennung von Namen und Anschrift

    Dabei kann offen bleiben, ob zwischen den Parteien die auch in dem Fall des Auskunftsverlangens gegenüber einem Dritten erforderliche Sonderbeziehung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1984, 670) besteht und ob - wie das Landgericht argumentiert - ein Auskunftsanspruch bereits deshalb ausscheidet, weil der Kläger keine einem Auskunftsanspruch vorgelagerten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Verfasser des Artikels hat.
  • OLG München, 30.07.2008 - 1 W 1646/08

    Arzthaftung: Anspruch auf Auskunft über im Operationssaal anwesende Personen

    Andererseits wurde in der Rechtsprechung wiederholt ein Anspruch auf Bekanntgabe von Personalien und ladungsfähiger Anschrift von Ärzten bejaht, soweit für einen Patienten ohne diese für eine Klinik unschwer zu leistenden Angaben eine Benennung der Person als Zeuge oder eine Klageerhebung wegen möglicher Behandlungsfehler erheblich erschwert oder unmöglich wäre (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1984, 670; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 3 O 240/98

    Einsicht in die Blutspende-Dokumentation, die Herstellungsdokumentation und die

    Dieses Einsichtsrecht des Patienten betrifft einen Nebenanspruch aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag (vgl. dazu: BGH NJW a.a.O., 328 und 330; OLG Düsseldorf" NJW 1984, 670).
  • LG Rostock, 25.04.2008 - 1 S 264/07

    Anspruch eines Patienten auf Rechnungslegung hinsichtlich nichtärztlicher

    Eine diesbezügliche Nebenpflicht ergebe sich nicht aus dem zitierten Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 06.05.1994 - Az.: 15 C 634/95 - sowie aus dem Urteil des OLG Düsseldorf (NJW 1984, 670) und des BGH (NJW 1983, 2630).
  • LG Marburg, 18.06.2003 - 5 O 42/02

    Anspruch eines Erben auf eine für einen medizinischen Laien verständliche

    Im Übrigen ist Folgendes zu berücksichtigen: Während das Einsichtsrecht des Patienten im Hinblick auf die Betroffenheit des Persönlichkeitsrechts nicht von der Darlegung eines besonderen schutzwürdigen Interesses abhängig ist, kann eine ergänzende Auskunftspflicht als vertragliche Nebenpflicht im Rahmen des § 242 BGB nur bestehen, wenn der Patient auf entsprechende Informationserlangung angewiesen ist und die Informationserteilung dem Arzt unschwer möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1984, 670).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1984 - IVa ZB 2/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3546
BGH, 18.04.1984 - IVa ZB 2/84 (https://dejure.org/1984,3546)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1984 - IVa ZB 2/84 (https://dejure.org/1984,3546)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1984 - IVa ZB 2/84 (https://dejure.org/1984,3546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,3546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellung - Urteil - Unterschriftsersatz - Vorsitzender Richter - Beisitzer

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 196/79

    Urteilszustellung - Unterschrift - Richter - Verhinderungsgrund - Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - IVa ZB 2/84
    Weil damit der Grund für die Ersetzung der Unterschriften entgegen § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht angegeben ist, liegt nur ein der Zustellung nicht fähiger Urteilsentwurf vor (BGH, Urteil vom 21.5.1980 - VIII ZR 196/79 - LM ZPO § 315 Nr. 9 - VersR 1980, 939 = NJW 1980, 1849 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Mit der Zustellung eines nicht vollständig unterschriebenen Urteils beginnt nicht die Berufungsfrist des § 516 erste Alternative ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 19. September 1977 - II ZR 43/77, VersR 1978, 138 f; v. 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79, JR 1980, 506, 507; Beschl. v. 18. April 1984 - IVa ZB 2/84, VersR 1984, 586).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Lag aber mangels Verkündung kein rechtlich existentes Urteil, sondern lediglich ein Urteilsentwurf vor, so konnte dieser nicht Gegenstand einer die Berufungsfrist des § 516 ZPO in Lauf setzenden wirksamen Zustellung sein (BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79 - NJW 1980, 1849, 1850 und Beschluss vom 18. April 1984 - IV a ZB 2/84 - VersR 1984, 586; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 8, 303, 307 ff und 67, 284, 288 f).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO

    Unterschreibt hingegen etwa der Vorsitzende Richter eines Landgerichts ein Kammerurteil mit dem Vermerk "zugleich für die an der Unterschriftsleistung gehinderten Richterinnen", so liegt nur ein der Zustellung nicht fähiger Urteilsentwurf vor, weil damit der Grund für die Ersetzung der Unterschriften entgegen § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht angegeben ist (s. BGH, Beschluss vom 18.04.1984 - IVa ZB 2/84 -, VersR 1984, 586).
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZB 8/92

    Unterschriften aller erkennenden Richter im angefochtenen Urteil als

    Allerdings kann nur ein Urteil, das den Erfordernissen des § 315 Abs. 1 ZPO gemäß unterschrieben ist, Gegenstand einer wirksamen Zustellung sein (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.1984 - II ZR 159/83 - VersR 1984, 287 und Beschluß vom 18.04.1984 - IVa ZB 2/84 - VersR 1984, 586).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Unwirksamer Schiedsspruch - Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 S.

    Unterschreibt hingegen etwa der Vorsitzende Richter eines Landgerichts ein Kammerurteil mit dem Vermerk "zugleich für die an der Unterschriftsleistung gehinderten Richterinnen", so liegt nur ein der Zustellung nicht fähiger Urteilsentwurf vor, weil damit der Grund für die Ersetzung der Unterschriften entgegen § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht angegeben ist (s. BGH, Beschluss vom 18.04.1984 - IVa ZB 2/84 -, VersR 1984, 586).
  • OLG München, 08.03.2001 - 1 U 4646/00

    Amtspflichtverletzung; Grundstückskauf; Notarhaftung; Mitverschulden;

    Dies hat zur Folge, daß der am 29.6.2000 verkündete Tenor ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe ist, da es sich insoweit mangels ordnungsgemäßer Unterschriften nur um einen Entwurf handelt (vgl. auch BGH VersR 84, 586).
  • BGH, 26.09.1997 - IX ZB 6/97

    Zustellung einer nicht unterzeichneten Vollstreckungsklausel;

    Sie setzt keine Notfristen in Lauf (vgl. BGH, Urt. v. 19. September 1977 - II ZR 43/77, VersR 1978, 138 f; v. 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79, JR 1980, 506, 507; Beschl. v. 18. April 1984 - IVa ZB 2/84, VersR 1984, 586; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 55. Aufl. § 315 Rdn. 10).
  • LAG Hessen, 31.08.1992 - 16 Sa 1424/91

    Baugewerbe; Sozialkasse; Auskunftsklage; Versäumnisurteil; Berufung

    Die Zustellung des zweiten Versäumnisurteils am 10.09.1991 war wirkungslos, weil das Urteil damals (noch) nicht, wie geboten (§ 60 Abs. 4 Satz 1 ArbGG) vom Vorsitzenden des Arbeitsgerichts unterzeichnet worden war (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Harmann, ZPO 50. Auflage 1992 § 315 Anmerkung 1 D; MünchKommZPO-Musielak § 315 Randziffer 12; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 1990 § 60 Randziffer 34; BGH VersR 84, 586; LAG Köln BP 88, 768).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.07.1983 - 6 U 237/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4233
OLG Düsseldorf, 14.07.1983 - 6 U 237/82 (https://dejure.org/1983,4233)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.1983 - 6 U 237/82 (https://dejure.org/1983,4233)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 1983 - 6 U 237/82 (https://dejure.org/1983,4233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,4233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 46
  • VersR 1984, 586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 159/62

    Rechtsscheinwirkung einer formnichtigen Vollmacht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1983 - 6 U 237/82
    Zweifeln an ihrer Entstehung nicht nachgeht (vgl. BGH DNotZ 1965, 607, 608; Staudinger-Dilcher 12. Aufl. § 173 BGB Rdnr. 7; Steffen in RGRK 12. Aufl. § 173 BGB Rdnr. 2; Soergel-Schultze von Lasaulx 11. Aufl. § 173 BGB Rdnr. 2).

    Ferner hat er es in derselben Entscheidung als eine Überspannung der dem Käufer obliegenden Sorgfaltspflicht angesehen zu verlangen, daß der Käufer als Laie den mangelnden Vorlesungs- und Genehmigungsvermerk einer notariellen Urkunde hätte erkennen müssen (vgl. BGH WM 1965, 253 [= DNotZ 1965, 607 J).

  • BGH, 17.10.1980 - V ZR 143/79

    Zur Formbedürftigkeit eines auf Verschaffung eines Grundstücks gerichteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1983 - 6 U 237/82
    Die Formbedürftigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzweifelhaft, wenn der Beauftragte das Grundstück im Namen der Auftraggeber erwerben soll, da in diesem Falle die wirtschaftlichen Folgen des Rechtsgeschäfts voll den Auftraggeber treffen (vgl. zuletzt BGH NJW 1981, 1267, 1268[= MittBayNot 1981, 118, 119] m.w.N.; Staudinger-Wufka 12. Aufl. § 313 BGB Rdnr. 99; Palandt-Heinrichs 42. Aufl. § 313 BGB Anm. 5 a).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 18/78

    Einwendungsdurchgriff bei einem finanzierten Grundstückskaufvertrag (Abgrenzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1983 - 6 U 237/82
    Das kommt z. B. in Betracht, wenn die kreditgebende Bank den Eigentumserwerber und Darlehensnehmer wirbt oder wenn sie sich aktiv auf der Seite des Bauträgers in die Veräußerung des Grundbesitzes einschaltet oder wenn ihr die gesamte rechtliche Ausgestaltung des "Dreiecksverhältnisses" zuzurechnen ist (vgl. BGH NJW 1980, 41 [= DNotZ 1980, 344 m. Anm. Wolfsteiner] ).
  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines

    Das Landgericht hat die Widerklage abgewiesen; das Oberlandesgericht hat ihr im wesentlichen stattgegeben (ZIP 1984, 46).
  • LG Göttingen, 04.12.2003 - 2 O 513/03

    Unwirksamkeit der im Rahmen eines gegen das RBerG verstoßenden

    Für eine Bank, die über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, an die aber ohnehin auch strengere Anforderungen zu stellen sind, als an einen juristisch ungebildeten Durchschnittsbürger (so auch OLG Düsseldorf in ZIP 1984, 46), war erkennbar, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt.
  • LG Göttingen, 07.08.2003 - 2 O 29/03
    Für eine Bank, die über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, und an die insoweit auch strengere Anforderungen zu stellen sind, als an einen juristisch ungebildeten Durchschnittsbürger (so auch OLG Düsseldorf in ZIP 1984, 46), war damit erkennbar, dass die Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.02.1983 - 3 U 180/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5119
OLG Celle, 09.02.1983 - 3 U 180/82 (https://dejure.org/1983,5119)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.1983 - 3 U 180/82 (https://dejure.org/1983,5119)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 1983 - 3 U 180/82 (https://dejure.org/1983,5119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,5119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem Grundstück mit einem von einer Nebenstraße auf eine Bundesstraße auffahrenden Fahrzeug

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 586
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.06.1983 - 16 U 8/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5177
OLG Frankfurt, 16.06.1983 - 16 U 8/83 (https://dejure.org/1983,5177)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.06.1983 - 16 U 8/83 (https://dejure.org/1983,5177)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juni 1983 - 16 U 8/83 (https://dejure.org/1983,5177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,5177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 230
  • VersR 1984, 586
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 22.09.1983 - 2 U 2803/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,7565
KG, 22.09.1983 - 2 U 2803/83 (https://dejure.org/1983,7565)
KG, Entscheidung vom 22.09.1983 - 2 U 2803/83 (https://dejure.org/1983,7565)
KG, Entscheidung vom 22. September 1983 - 2 U 2803/83 (https://dejure.org/1983,7565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,7565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 143
  • VersR 1984, 586
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 08.03.1983 - 1 AR 61/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4792
KG, 08.03.1983 - 1 AR 61/81 (https://dejure.org/1983,4792)
KG, Entscheidung vom 08.03.1983 - 1 AR 61/81 (https://dejure.org/1983,4792)
KG, Entscheidung vom 08. März 1983 - 1 AR 61/81 (https://dejure.org/1983,4792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,4792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 154
  • VersR 1984, 586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 02.01.2002 - 8 W 282/01

    Kostenhaftung des Klägers bei Hilfsaufrechnung durch den Beklagten

    Für die durch Verteidigungsmaßnahmen entstehenden Gerichtskosten haftet nach dem eindeutigen Wortlaut des § 49 Satz 1 GKG aber allein der Antragsteller, da in diesen Maßnahmen weder eine Klage noch eine Widerklage zu sehen ist (vgl. KG, MDR 1984, 154 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 25.01.1983 - 1 W 5846/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4128
KG, 25.01.1983 - 1 W 5846/82 (https://dejure.org/1983,4128)
KG, Entscheidung vom 25.01.1983 - 1 W 5846/82 (https://dejure.org/1983,4128)
KG, Entscheidung vom 25. Januar 1983 - 1 W 5846/82 (https://dejure.org/1983,4128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,4128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 150
  • VersR 1984, 586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 10.04.2007 - 6 W 227/06

    Kostenfestsetzung: Aufrechung gegen Rückfestsetzung

    Eine Ausnahme gilt im Falle der Aufrechnung nur dann, wenn die Aufrechnungslage unstreitig besteht (Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, Zivilprozessordnung 65. Auflage, § 104 Rn. 13 Stichw. "Aufrechnung"; KG MDR 1984, 150; OLG Düsseldorf MDR 2006, 118).
  • KG, 14.04.2004 - 1 W 44/04

    Prozesskostenhilfe: Auswirkungen von Erfüllungshandlungen des Kostenschuldners

    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (s. JurBüro 1983, 1401 = MDR 1984, 150 m.w.N.; von Eicken u. a., Kostenfestsetzung, B 89 ff.) die Kostenfestsetzungsinstanzen aus Gründen der Prozessökonomie nicht gehindert, eine vom Kostenschuldner erklärte Aufrechnung zu berücksichtigen, wenn unter den Parteien über die tatsächlichen Voraussetzungen und die materiell-rechtlichen Wirkungen der Aufrechnung kein Streit besteht.

    Denn diese Rechtsfrage ist von den Instanzen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu entscheiden, denen lediglich die außerhalb des Verfahrenszwecks liegende Streitentscheidung verwehrt ist (vgl. bereits Senat, JurBüro 1977, 1624 = Rpfleger 1977, 451; JurBüro 1979, 269 = MDR 1979, 401; JurBüro 1983, 1401 = MDR 1984, 150).

  • KG, 26.04.2004 - 1 W 48/04

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung einer inhaltlich umstrittenen

    Der Einwand, die Parteien hätten die Kostenerstattung abweichend von der Kostenentscheidung des Gerichts geregelt, ist im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu berichtigen, wenn zwischen den Parteien kein Streit über die maßgeblichen Tatsachen und deren sachlich-rechtliche Wirkungen besteht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. JurBüro 1983, 1401, 1402 = MDR 1984, 150).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht